Formalien, Anmeldung, Registrierung, Sicherheit
Regularien, Sicherheit
Vorgaben für PVAs
Vorgaben durch den örtlichen Netzbetreiber (EVU)
- Die PV- Anlage muss über einen Elektriker beim zuständigen Netzbetreiber (Stadtwerke) angemeldet werden.
- Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der PVA muss vom Elektriker mit der „Inbetriebsetzungsanzeige“ dem Netzbetreiber gemeldet werden.
- Wenn nur ein Einrichtungszähler vorhanden ist, muss dieser durch einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.
- Die Freigabe der Einspeisung erfolgt durch das zuständige EVU.
- Info: Die Regelungen können sich entsprechend dem örtlichen Netzbetreiber ändern. Siehe VDE Forum.
Vorgaben Mini-PVA
Anmerkungen zur Mini-PVA (ab 2024)
- Steckerfertige PV- Anlagen bis 800W (seit 2024) dürfen bei Einhaltung der aktuellen Regeln an eine Standard „Schuko“ Steckdose angeschlossen werden.
- Die Absicherung über eine eigene Sicherung und Verwendung einer „Wieland Geräteanschluss Energiesteckdose“ ist zu empfehlen.
- Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist erforderlich.
- Ein Zweirichtungszähler ist erforderlich.
Formalien, Anmeldung, Registrierung, Sicherheit
EVU-Vertrag, PVA- Registrierung
Anmeldung EVU
Strom- Einspeisevertrag
Die Beantragung der Netzeinspeisung erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber (EVU). Im Strom- Einspeisevertrag sind u.a. anzugeben/beizufügen:
- PV- Anlagendaten, Lage- und Schemaplan für die EEG-Anlage und Netzanschluss.
- Inbetriebnahmeprotokoll der PVA
- Wahl Kleinunternehmerregelung (oder Unternehmer nach UStG).
Registrierung
Registrierung bei der BNetzA
- Die Anmeldung und Registrierung der PVA (auch Mini-PVA) muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.
- Der Betreiber (Marktakteur) muss sich zunächst registrieren und dann die Anlagendaten hinzufügen.
- Der Netzbetreiber vervollständigt die Daten nach Erhalt der Inbetriebsetzungsanzeige.
- Eine Registrierungsbestätigung für die Einheit (PVA) wird erstellt und kann dem Netzbetreiber, falls gefordert, zugeschickt werden.
Formalien, Anmeldung, Registrierung, Sicherheit
Steuerliche Aspekte & Förderung
Formalien
Steuerliche Auswirkungen
- Der Betreiber hat die Wahl Unternehmer i.S. der UStG zu sein, oder die „Kleinunternehmerregelung“ zu wählen.
- Als Unternehmer kann man sich die Mehrwertsteuer auf Rechnungen für die PVA erstatten lassen. Man muss aber dann die Umsatzsteuer auf die Vergütung der Einspeisung und der unentgeltlichen Wertabgabe (Eigenverbrauch) abführen. Wer dies durch einen Steuerberater machen lassen will, oder den persönlichen Mehraufwand nicht scheut, kann hiermit viel Geld sparen.
- PVAs < 30kW für Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Einkommensteuer befreit. (Seit 2022 gibt es die einkommensteuerliche Vereinfachungsregel (Liebhaberei) nicht mehr.)
Durchführung
PVA- Fördermöglichkeiten
Staat und Bundesländer fördern die Installation von PVAs (mit Solarspeichern). Da dies ständigen Veränderungen unterliegt, sollte man dies vor Beauftragung sorgfältig recherchieren. Anmerkungen:
- Die Beantragung von Fördermitteln ist meistens vor der Beauftragung erforderlich.
- KfW-Förderung, z.B. Ladestationen für Elektroautos WG Zuschuss (440)
- Niedersachsen (NBank), z.B. Anschaffung eines stationären Batteriespeichers für PVAs (ausgelaufen)
- Stromversorger bieten häufig auch Förderungen an.
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