Formalien, Anmeldung, Registrierung, Sicherheit

Regularien, Sicherheit

Vorgaben für PVAs

Vorgaben durch den örtlichen Netzbetreiber (EVU)

  • Die PV- Anlage muss über einen Elektriker beim zuständigen Netzbetreiber (Stadtwerke) angemeldet werden.
  • Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der PVA muss vom Elektriker mit der „Inbetriebsetzungsanzeige“ dem Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Wenn nur ein Einrichtungszähler vorhanden ist, muss dieser durch einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.
  • Die Freigabe der Einspeisung erfolgt durch das zuständige EVU.
  • Info: Die Regelungen können sich entsprechend dem örtlichen Netzbetreiber ändern. Siehe VDE Forum.

Vorgaben Mini-PVA

Anmerkungen zur Mini-PVA

  • Steckerfertige PV- Anlagen dürfen nur als Festanschluss betrieben werden. Der Anschluss über eine Standard „Schuko“ Steckdose ist nicht erlaubt.
  • Um eine Stromkreisüberlastung auszuschließen erfolgte die Einspeisung in das Hausnetz über eine eigene Sicherung. Als Steckdose für den Anschluss des Wechselrichters wurde eine „Wieland Geräteanschluss Energiesteckdose“ verwendet. 
  • Der ordnungsgemäße Anschluss der PVA wurde vom Elektriker mit der „Inbetriebsetzungsanzeige“ dem Netzbetreiber gemeldet. Eine Konformitätserklärung des Wechselrichters ist beizufügen.
  • Danach wurde vom Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler gegen Gebühr eingebaut.

Formalien, Anmeldung, Registrierung, Sicherheit

EVU-Vertrag, PVA- Registrierung

Anmeldung EVU

Strom- Einspeisevertrag

Die Beantragung der Netzeinspeisung erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber (EVU).  Im Strom- Einspeisevertrag sind u.a. anzugeben/beizufügen:

  •  PV- Anlagendaten, Lage- und Schemaplan für die EEG-Anlage und Netzanschluss.
  • Inbetriebnahmeprotokoll der PVA
  • Wahl Kleinunternehmerregelung (oder Unternehmer nach UStG).

Registrierung

Registrierung bei der BNetzA

  • Die Anmeldung und Registrierung der PVA (auch Mini-PVA) muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.
  • Der Betreiber (Marktakteur) muss sich zunächst registrieren und dann die Anlagendaten hinzufügen.
  • Der Netzbetreiber vervollständigt die Daten nach Erhalt der Inbetriebsetzungsanzeige.
  • Eine Registrierungsbestätigung für die Einheit (PVA) wird erstellt und kann dem Netzbetreiber, falls gefordert, zugeschickt werden.

Formalien, Anmeldung, Registrierung, Sicherheit

Steuerliche Aspekte & Förderung

Formalien

Steuerliche Auswirkungen

  • Der Betreiber hat die Wahl Unternehmer i.S. der UStG zu sein, oder die „Kleinunternehmerregelung“ zu wählen.
  • Als Unternehmer kann man sich die Mehrwertsteuer auf Rechnungen für die PVA erstatten lassen. Man muss aber dann die Umsatzsteuer auf die Vergütung der Einspeisung und der unentgeltlichen Wertabgabe (Eigenverbrauch) abführen. Wer dies durch einen Steuerberater machen lassen will, oder den persönlichen Mehraufwand nicht scheut, kann hiermit viel Geld sparen.
  • Bei PVAs > 10kW kann die einkommensteuerliche Vereinfachungsregel (Liebhaberei) gewählt werden. (Gewinne/Verluste wirken sich nicht auf die EKSt aus, die Anlage EÜR ist nicht erforderlich)

Durchführung

PVA- Fördermöglichkeiten

Staat und Bundesländer fördern die Installation von PVAs (mit Solarspeichern). Da dies ständigen Veränderungen unterliegt, sollte man dies vor Beauftragung sorgfältig recherchieren. Anmerkungen:

  • Die Beantragung von Fördermitteln ist meistens vor der Beauftragung erforderlich.
  • KfW-Förderung, z.B. Ladestationen für Elektroautos WG Zuschuss (440)
  • Niedersachsen (NBank), z.B. Anschaffung eines stationären Batteriespeichers für PVAs (ausgelaufen)
  • Stromversorger bieten häufig auch Förderungen an.

WaSol

Solar Power für Jedermann

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